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   VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872   

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https://dejure.org/2024,1756
VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872 (https://dejure.org/2024,1756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2024 - 24 CS 23.1872 (https://dejure.org/2024,1756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 24 CS 23.1872 (https://dejure.org/2024,1756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa WaffG; § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WaffG.
    Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 24 CS 23.785

    Keine vollumfängliche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Einordnung als

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Er sei nicht unzuverlässig zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen, es werde auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Mai 2023 - 24 CS 23.785 verwiesen.

    Insoweit sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG einerseits und des § 45 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 WaffG andererseits nicht kongruent (vgl. schon BayVGH, B.v. 8.5.2023 - 24 CS 23.785 - juris Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.6.2019 - 1 BvR 2433/17) handele es sich bei allen Äußerungen nicht um Beleidigungen, sondern um zulässige Meinungsäußerungen.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Von spezifisch auf § 41 WaffG und seine Wirkungen bezogenen Ermessenserwägungen kann sie auch dann regelmäßig nicht absehen, wenn daneben mangels waffenrechtlicher Zuverlässigkeit die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Erlaubnis nach § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 6 C 36.15 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Bei der Bestimmung der insoweit notwendigen Tatsachenbasis (zu weiteren Elementen vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21) als Ausgangsbasis für die Ableitung künftigen Verhaltens ist zu beachten, dass verfassungsschutzbehördliche Kategorien mit Blick auf die Aufgabe der Verfassungsschutzämter nicht ohne weiteres der Rechtmäßigkeitskontrolle von Eingriffsmaßnahmen anderer Behörden zugrunde gelegt werden können (vgl. Rn. 28 ff. des streitgegenständlichen Beschlusses), sondern jeweils in das einschlägige verwaltungsrechtliche Eingriffsregime einzupassen sind.
  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Nicht von Relevanz ist hingegen vorliegend, wann und unter welchen Voraussetzungen eine auf Diffamierung, Delegitimierung oder Demontage eines demokratisch legitimierten Staatsorgans oder der Verfassung gerichtete Äußerung einer Privatperson (vgl. zu einer entsprechenden Äußerung eines Soldaten BVerwG, U.v. 14.6.2023 - 2 WD 11/22 - juris Rn. 23 ff.; hierzu auch Gärditz, JZ 2023, 1082 ff.) die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG begründet.
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. September 2023 - M 7 S 23.684 - wird in Nummer I geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nummer 1 des Bescheids vom 3. Februar 2023 wiederhergestellt.
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Damit ist zwar nicht ausgeschlossen, auch im Rahmen von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG auf § 5 WaffG zurückzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 24 ZB 19.1086 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9; Gade, 3. Aufl. 2022, WaffG, § 41 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159

    Erwerbs- und Besitzverbot erlaubnisfreier Waffen und Munition im Anschluss an die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Damit ist zwar nicht ausgeschlossen, auch im Rahmen von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG auf § 5 WaffG zurückzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 24 ZB 19.1086 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9; Gade, 3. Aufl. 2022, WaffG, § 41 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 24 ZB 19.1086

    Erfolglose Klage gegen unbefristete Untersagung des Erwerbs und des Besitzes

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Damit ist zwar nicht ausgeschlossen, auch im Rahmen von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG auf § 5 WaffG zurückzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 24 ZB 19.1086 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9; Gade, 3. Aufl. 2022, WaffG, § 41 Rn. 7).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 23.76

    Waffenbesitzverbot - Fünfjahresfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
    Daraus, und auch aus dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1978 (I C 23.76 - juris), das sich mit einem Waffenbesitzverbot bezüglich erlaubnispflichtiger Schusswaffen befasst, wird klar, dass sich der Vorspann insbesondere auf das Waffenbesitzverbot i.S.d. § 41 Abs. 2 WaffG bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23

    Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund

    Ebenso sind Behörden und Gerichte gehalten, die vom Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilte Kategorisierung auf Schlüssigkeit und darauf zu prüfen, ob sich aus der Kategorisierung und aus dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt eine ausreichende Tatsachenbasis für die waffenrechtliche Prognoseentscheidung und die darauf gestützte Eingriffsmaßnahme ergibt (ähnlich BayVGH, Beschluss vom 30.01.2024 - 24 CS 23.1872 -, juris Rn. 14).
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